Fachbereich Katastrophenschutz
Der Fachbereich Katastrophenschutz ist kein reiner Feuerwehrbereich. Vielmehr geht es im Katastophenfall um die Koordination aller Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben in Kooperation mit dem Landratsamt. Sogenannte "im Voraus benannte Örtliche Einsatzleiter" ÖELs koordinieren - zusammen mit der Führungsgruppe Katastrophenschutz FüGK des Landratsamtes - die Einsatzkräfte aller Organisationen, die an der Bewältigung der Katastrophe beteiligt sind. Der Führungsstab bekommt dabei Hilfe von der Unterstützungsgruppe UG-ÖEL, die alle Voraussetzungen schafft, damit die Einsatzleitung schnell und zielstrebig an der Bewältigung des Schadens arbeiten kann. Diese durch das Bayerische Katastrophenschutzgesetz legitimierte Struktur hilft, alle eingesetzten Kräfte (insbesondere Rettungsdienst, THW, Feuerwehr aber auch Polizei, Militär und private Organisationen) mit Hilfe eines einheitlich operierenden Stabs zu führen. Dies erfordert Kooperation, gewährleistet aber in Umkehrschluss auch schnelle Abhilfe.
Der Katastrophenschutz ist eine staatliche Aufgabe in der Zuständigkeit der Länder, die in Bayern von den Katastrophenschutzbehörden wahrgenommen wird. Dies sind die Kreisverwaltungsbehörden, also Landratsämter und kreisfreie Städte, die Regierungen sowie das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration. Im Katastrophenschutz-Hilfeleistungssystem Bayern arbeiten Feuerwehren, freiwillige Hilfsorganisationen, Technisches Hilfswerk, Polizei, Bundeswehr und Bundespolizei eng mit den Katastrophenschutzbehörden zusammen. Kern dieser Aufgabe ist es, Katastrophen abzuwehren und die dafür notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen.
Weiterlesen zum Thema "Katastrophenschutz"... auf den Seiten des Bayerischen Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration (STMI)https://www.stmi.bayern.de/sus/katastrophenschutz/index.php
... auf den Seiten des Landratsamtes Aichach-Friedberghttps://lra-aic-fdb.de/aktuelles/katastrophenschutz/
... Rechtsgrundlagen (Bayerisches Katastrophenschutzgesetz (BayKSG) |